Nirgendwo.

Sie tragen Ihren Anteil am steuerlichen Gewinn oder Verlust der Gesellschaft in die Anlage G ein. Ihr Anteil am steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft entspricht NICHT der Höhe der Ausschüttung. Ihren Ergebnisanteil teilen wir Ihnen mit.

Der Grund dafür ist das sogenannte Transparenzprinzip. Die Gesellschaft als solche ist nicht selbst einkommensteuerpflichtig, sondern Ihre Gesellschafter, also Sie. Für die Gesellschaft wird der Gewinn zwar festgestellt, aber den Gesellschaftern werden die Einkünfte dann entsprechend ihrer individuellen Beteiligungsquote zugerechnet – unabhängig davon, ob Beträge ausgeschüttet wurden oder nicht.