Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Führung aller Bücher der Gesellschaft. Dazu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.
Sie können diese Sonderbetriebsausgaben NICHT selbst im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sonderbetriebsausgaben sind Ausgaben, die dem Gesellschafter persönlich im direkten Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft entstanden sind. Diese werden im Feststellungsverfahren durch das Betriebsfinanzamt berücksichtigt. Beispiele dazu sind in Frage 3 aufgeführt. Die im Feststellungsverfahren vom Betriebsfinanzamt getroffenen Entscheidungen sind für die Veranlagungsfinanzämter der einzelnen Gesellschafter bindend. Daher müssen auch Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben des einzelnen Gesellschafters im Rahmen der Gewinnfeststellung berücksichtigt werden.