Das kommt darauf an…
Generell ist das eine Frage, die nur individuell von den Krankenkassen verbindlich beantwortet werden kann.
Häufig sind Ehepartner und Kinder über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei mitversichert. Diese Familienversicherung kann unter Umständen entfallen, wenn der beitragsfrei Mitversicherte eigene Einkünfte erzielt und diese über bestimmten Grenzen liegen. In diesem Fall muss der vorher beitragsfrei Versicherte selbst Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, die sich nach seinen tatsächlichen Einkommensverhältnissen richten.
Auf den Internetseiten der allermeisten gesetzlichen Krankenversicherungen befinden sich Ausführungen zur Höhe der Hinzuverdienstgrenzen etc.. Bitte suchen Sie auf den entsprechenden Internetseiten nach „Familienversicherung“.