Nein.

Die persönliche Einkommensteuererklärung kann von Ihnen vorher oder auch nachher abgegeben werden. Die Anzeige der Beteiligung genügt – siehe Frage 8.

Tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung einfach den Namen und die Steuernummer der Gesellschaft in der Anlage G ein. Diese Angaben finden Sie z.B. auf dem Formular, mit dem wir jährlich Ihre Sonderbetriebsausgaben anfordern.

Nach Feststellung des Gewinns der Gesellschaft durch das Betriebsfinanzamt der Gesellschaft werden die Einkünfte der einzelnen Gesellschafter deren Wohnsitzfinanzämtern mitgeteilt.

Wenn Sie VOR Gewinnfeststellung abgegeben haben, dann ergeht automatisch ein neuer, geänderter Einkommensteuerbescheid. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Wenn Sie NACH Gewinnfeststellung abgegeben haben, dann liegt Ihr persönliches Beteiligungsergebnis schon vor und wird automatisch in Ihren persönlichen Einkommensteuerbescheid übernommen.