Ja.

Sie werden bei Beitritt zu einer Gesellschaft nach persönlichen Daten gefragt. Dazu gehört auch Ihre persönliche Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer. Diese Daten werden erhoben, um dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt die Weitergabe der Gewinnanteile an das für Sie persönlich zuständige Wohnsitzfinanzamt zu ermöglichen.

Sie finden diese Nummern z.B. auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Zur Funktionsweise der zweistufigen Gewinnermittlung von Personengesellschaften siehe auch Frage 10.