Grundsätzlich nicht.
Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel keine Pauschalen, die nicht durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Für einige Sonderbetriebsausgaben sind jedoch Pauschalen vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen und pauschale Kilometersätze für Reisekosten.
Z.B. können für Fahrten zu Gesellschafterversammlungen die mit dem PKW gefahrenen Kilometer pauschal mit 0,30 Euro/km angesetzt werden. Dazu verweisen wir auch auf Frage 3.