Ja, aber
die Schuldzinsen müssen in die Gewinnfeststellung der Gesellschaft einbezogen werden und sind NICHT in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wenn Sie Ihre Kommanditeinlage mit einem Darlehen finanziert haben, müssen Sie das der Gesellschaft bzw. uns als steuerlichem Berater der Gesellschaft mitteilen. Dafür schicken wir regelmäßig vor Beginn der Jahresabschlussarbeiten ein Formular an alle Gesellschafter, in das diese sogenannten Sonderbetriebsausgaben einzutragen sind.
Der Grund dafür ist, dass Darlehen der Gesellschafter zur Finanzierung der Kommanditeinlagen zum sogenannten „Sonderbetriebsvermögen“ der Gesellschaft gehören. Somit stehen diese im Zusammenhang mit Ihrer Einlage und sind folglich auch steuerlich abzugsfähig.